Der Sportclub Zollikon freut sich, seine Mitglieder zur 59. und 60. ordentlichen Generalversammlung einladen zu dürfen. Die Versammlungen werden zusammengelegt, da sie wegen der in den vergangenen Monaten herrschenden Corona-Pandemie ausgefallen und/oder verschoben worden waren.


Die Generalversammlung findet in unserem Clublokal auf dem Sportplatz Riet statt. Wegen der am 13. September in Kraft gesetzten Corona-Massnahmen gilt für diesen Anlass im Innern des Gebäudes Zertifikatspflicht.

Durchführung:           Montag 04. Oktober 2021, Zeit: 20:00 Uhr

Traktanden:

 1.        Abnahme des Protokolls der letzten Generalversammlung

 2.        Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichts 2019

3.         Berichte des Vorstands

 3.        Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichts 2020

 4.        Mutationen

 5.        Décharge-Erteilung an den Vorstand

 6.        Ehrungen

 7.        Wahl des neuen Vorstands und der Revisoren

 8.        Festsetzung der Mitgliederbeiträge, des Budgets und der Bussen

 9.        Statutenänderungen

10.       Anträge von Mitgliedern

11.       Diverses

Gemäss § 12 der Vereinsstatuten sind Anträge zur ordentlichen Generalversammlung dem Vorstand mindestens 8 Tage vor der Versammlung schriftlich einzureichen.

Gemäss §9 a) der Vereinsstatuten sind alle Mitglieder ab 18 Jahren stimmberechtigt.

Das Protokoll der letzten Generalversammlung ist auf der Startseite unserer Homepage zur Durchsicht aufgeschaltet: www.sczollikon.ch

Die Jahresrechnung und der Revisorenbericht liegen am Tag der Generalversammlung ab 19:30 Uhr zur Einsichtnahme auf.

Während der GV wird kein Essen ausgegeben. Im Anschluss an die Veranstaltung serviert Wendy Winkler Fleischkäse mit Brot. Interessierte Hungrige melden sich zwecks Vorbereitung bitte vorgängig mit einem Mail (bis am 01. Oktober) direkt bei Wendy: rietwendy@gmail.com

Mit den besten Wünschen grüsst für den Vorstand des Sportclub Zollikon

Ferry Hermida

SC Zollikon

Präsident

Kantonale Bestimmungen zum Covid-Zertifikat für Anlässe im Gebäudeinnern

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer unterscheidet sich je nachdem, ob Sie eine COVID-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis haben. Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse kann sich die Gültigkeitsdauer auch verändern.

Für geimpfte Personen

Die Gültigkeitsdauer umfasst 365 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis.

Für genesene Personen

Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven PCR-Testresultat und dauert 180 Tage ab Testdatum.

Für negativ getestete Personen

PCR-Test

Die Gültigkeitsdauer umfasst 72 Stunden ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme.

Antigen-Schnelltest

Die Gültigkeitsdauer umfasst 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme.